Gemeindefriedhof
Ihr seid jetzt traurig,
aber ich werde euch wiedersehen.
Dann wird euer Herz sich freuen
und eure Freude wird euch niemand nehmen.
(Johannes 16,22)
In Spellen unterhält unsere Kirchengemeinde einen Friedhof. Auf dem Gemeindefriedhof können Mitglieder unserer Kirchengemeinde und deren Ehepartner/im Haushalt lebende Kinder, verstorbene ortsansässige Angehörige einer ACK-KircheI sowie - in begründeten Ausnahmefällen - verstorbene Mitglieder anderer evangelischer Kirchengemeinden beigesetzt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung (s. unten).
Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet.
Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an.
Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont.
In diesem Sinne achtet die Gemeinde bei der Genehmigung und Gestaltung der Grabmale und sonstiger baulicher Anlage auf dem Friedhof auch darauf, dass das verwendete Material in seinem Herstellungsprozess ohne ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen wurde.
(aus dem Vorwort zu Friedhofssatzung)
Ansichten des Gemeindefriedhofs
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Friedhofseingang "Friedrich-Wilhelm-Straße" |
Aussegnungshalle am Friedhofseingang "Winkelweg" |
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Bibelworte veranschaulichen die kirchliche Trägerschaft des Friedhofs |
Ansicht unseres Gemeindefriedhofs |
Ansprechpartner für Friedhofsangelegenheiten Tel.: 0172 / 7537216 |
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Friedhofssatzung Stand 12.09.2016 (PDF-Datei) |
Friedhofsgebührensatzung Stand 14.01.2019 (PDF-Datei) |
Grabmal- und Bepflanzungssatzung |
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